Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2128
BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81 (https://dejure.org/1983,2128)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1983 - I ZR 107/81 (https://dejure.org/1983,2128)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1983 - I ZR 107/81 (https://dejure.org/1983,2128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ankündigung eines vollständigen Lagerabverkaufs als verbrauchertäuschende Suggestion eines saisonalen Schlussverkaufs - Betroffenheit in eigenen satzungsmäßigen Interessen als Voraussetzung der Verbandsklagebefugnis eines Verbraucherschutzverbandes - Verwendung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1687
  • MDR 1984, 554
  • GRUR 1984, 285
  • BB 1984, 1005
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81
    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Oktober 1982 (I ZR 81/81, GRUR 1983, 129, 130 = WRP 1983, 207, 208 - Mischverband) die Klagebefugnis von Verbänden verneint, die gleichrangig sowohl die Interessen von Gewerbetreibenden als auch die der Verbraucher fördern und hat im Hinblick darauf das Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Februar 1981 (5 U 1939/80) aufgehoben und die Sache an dieses zur Klärung der Frage zurückverwiesen, ob der Kläger, der nach seiner Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen (§ 13 Abs. 1 a UWG) dient, ein nicht klagebefugter Mischverband ist oder ob er ungeachtet seiner Satzungsbestimmungen die Voraussetzungen erfüllt, die an einen Verband i.S. des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1 a UWG zu stellen sind.

    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81
    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81
    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • KG, 20.02.1981 - 5 U 1939/80
    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81
    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Oktober 1982 (I ZR 81/81, GRUR 1983, 129, 130 = WRP 1983, 207, 208 - Mischverband) die Klagebefugnis von Verbänden verneint, die gleichrangig sowohl die Interessen von Gewerbetreibenden als auch die der Verbraucher fördern und hat im Hinblick darauf das Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Februar 1981 (5 U 1939/80) aufgehoben und die Sache an dieses zur Klärung der Frage zurückverwiesen, ob der Kläger, der nach seiner Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen (§ 13 Abs. 1 a UWG) dient, ein nicht klagebefugter Mischverband ist oder ob er ungeachtet seiner Satzungsbestimmungen die Voraussetzungen erfüllt, die an einen Verband i.S. des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1 a UWG zu stellen sind.
  • BFH, 06.10.2009 - I R 55/08

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

    In den Jahren 1982 und 1984 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), einem "Mischverband" --das ist ein Verband, der sowohl die Förderung gewerblicher Interessen als auch die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen bezweckt-- fehle in Wettbewerbssachen die Klagebefugnis (BGH-Urteile vom 14. Oktober 1982 I ZR 81/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 1061; vom 10. November 1983 I ZR 107/81, NJW 1984, 1687).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 5/88

    Anfänglicher effektiver Jahreszinssatz; Gebrauch von allgemein bekannten

    Preis"; Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 = WRP 1981, 86, 88 - Tapetenpreisempfehlung; Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 107/81, GRUR 1984, 285, 286 = WRP 1984, 196, 197 - "WSV").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht